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Kommunale Gleichstellungsbeauftragte wirken intern und extern.
INTERN
– Vollzugs des bayerischen Gleichstellungsgesetzes
– Gleichstellungskonzepte und Umsetzung
– Initiativen zur Durchführung der Gesetze
– Berufliche Weiterentwicklung von Frauen
– Angebote für MitarbeiterInnen
– Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit
– Beratung
– usw.
EXTERN
– Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie, Berug und Gesellschaft
– Diskriminierung von Frauen
– gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben
– Initiativen und Veranstaltungen
– Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen und Pressearbeit
– usw.
INTERN
EXTERN
Vollzugs des bayerischen Gleichstellungsgesetzes
Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft
Gleichstellungskonzepte und Umsetzung
Diskriminierung von Frauen
Initiativen zur Durchführung der Gesetze
gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben
Berufliche Weiterentwicklung von Frauen
Initiativen und Veranstaltungen
Angebote für MitarbeiterInnen
Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen und Pressearbeit
Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit
usw.
Beratung
usw.